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Informationen zur Barrierefreiheit

Stand: 14. Oktober 2026

Auf dieser Seite beschreiben wir, was Lieferdienst Solution anbietet, wie du es bedienst, was wir für die Barrierefreiheit getan haben und wo es noch Einschränkungen gibt. Die Gliederung orientiert sich an den Informationen nach Anlage 3 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Es handelt sich nicht um eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) – diese gilt für öffentliche Stellen.

1. Was bietet die Plattform?

Lieferdienst Solution ist eine Bestellplattform für Restaurants und Lieferdienste. Gäste können online bei einem teilnehmenden Restaurant Speisen und Getränke zur Lieferung oder Abholung bestellen. Der Kaufvertrag kommt mit dem jeweiligen Restaurant zustande. Restaurants verwalten ihre Speisekarte, Liefergebiete, Zeiten und Bestellungen in einem eigenen Betreiberbereich.

2. So funktioniert eine Bestellung

  1. Restaurant öffnen, zum Beispiel über den Link oder QR-Code des Restaurants.
  2. Gerichte auswählen. In einem Fenster wählst du Größe und Extras und legst sie in den Warenkorb.
  3. Im Warenkorb Mengen ändern oder Artikel entfernen.
  4. Lieferung oder Abholung wählen, Name, Telefon, E-Mail und bei Lieferung die Adresse eingeben.
  5. Zeitpunkt und Zahlungsart wählen, alles prüfen und mit „Zahlungspflichtig bestellen“ abschicken.
  6. Bei Online-Zahlung wirst du zur Zahlungsseite des Zahlungsdienstes weitergeleitet und danach zurück.
  7. Du erhältst eine Bestätigungsseite mit dem Stand deiner Bestellung. Ob du zusätzlich E-Mails bekommst, hängt von den Einstellungen des Restaurants ab. Das Restaurant nimmt die Bestellung an oder lehnt ab.

3. Bedienhinweise

  • Mit der Tabulatortaste erscheint oben zuerst der Link „Zum Inhalt springen“. Er führt zum Hauptinhalt der Seite.
  • Fenster (zum Beispiel Produktauswahl, Warenkorb) schließt du mit der Escape-Taste oder „Schließen“.
  • Die Seiten lassen sich mit der Zoomfunktion des Browsers vergrößern.
  • Ist ein Eingabefeld im Bestellformular fehlerhaft, springt der Fokus zum ersten fehlerhaften Feld. Die Fehlermeldung ist technisch mit dem Feld verknüpft, damit Screenreader sie dem Feld zuordnen können.
  • Mengenänderungen im Warenkorb werden für Screenreader als Statusmeldung mit der neuen Zwischensumme ausgegeben.
  • Wenn dein System „Bewegung reduzieren“ eingestellt hat, werden Animationen stark verkürzt.

4. Wie wir Barrierefreiheit umsetzen

Technische Zielsetzung sind die Anforderungen der europäischen Norm EN 301 549, die auf die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 Stufe AA verweist. Umgesetzt sind unter anderem:

  • Seitensprache Deutsch und ein ausgezeichneter Hauptbereich als Sprungziel.
  • Beschriftete Eingabefelder im Bestellformular und beschriftete Mengen-Schaltflächen im Warenkorb.
  • Dialoge mit Tastaturbedienung; der Fokus kehrt nach dem Schließen zum auslösenden Element zurück.
  • Schriften werden von unserem eigenen Server geladen.

5. Was wir geprüft haben

Geprüft haben wir den Programmcode der öffentlichen Bestellstrecke (Restaurantseite, Produktfenster, Warenkorb, Bestellformular) sowie die Grundgerüste von Kunden-, Betreiber- und Adminbereich. Ergänzend gab es automatisierte Prüfungen in einer Testumgebung (Sprunglink, Seitensprache, Schriften, Umbruch bei 320 px Breite auf dieser Seite, Fokus-Rückkehr von Dialogen). Tests mit echten Screenreadern, eine vollständige Prüfung durch eine externe Prüfstelle oder mit Menschen, die assistive Technologien nutzen, haben bisher nicht stattgefunden. Eine Zertifizierung besteht nicht.

6. Bekannte Einschränkungen

  • Inhalte der Restaurants (Speisekarten, Bilder, Rechtstexte) pflegen die Restaurants selbst. Bildbeschreibungen und verständliche Texte können dort fehlen.
  • Die Bezahlung erfolgt auf Seiten von Stripe bzw. PayPal. Deren Barrierefreiheit haben wir nicht geprüft. Stößt du dort auf Barrieren, melde sie uns bitte (Ziffer 7); das Restaurant kann je nach Einstellung weitere Zahlungsarten anbieten.
  • Die Karte zum Festlegen von Standort und Liefergebieten im Betreiberbereich (Google Maps, wird erst nach Klick geladen) ist nicht auf Tastaturbedienung geprüft; das Zeichnen von Gebieten setzt eine Maus oder einen Touchscreen voraus.
  • Kontraste, Vergrößerung bis 400 % und Umbruch auf kleinen Bildschirmen sind noch nicht vollständig geprüft.
  • Informationen in Leichter Sprache oder Gebärdensprache gibt es derzeit nicht.

7. Barrieren melden

Ist dir eine Barriere aufgefallen oder brauchst du Informationen in einer anderen Form? Schreib uns an info@lieferdienst-solution.de. Nenne bitte die Seite und beschreibe kurz das Problem. Weitere Kontaktwege findest du unter Hilfe & Support.

8. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF). Kontaktmöglichkeiten veröffentlicht die Behörde auf ihrer offiziellen Website: mlbf-barrierefrei.de (öffnet in neuem Tab).

Für Schlichtungsverfahren nach dem BFSG ist die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG zuständig.